Betrieb einer Hoch- und Tiefbauunternehmung und sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücker erwerben, halten oder veräussern.