Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften mit Spitalbetrieben, die als Listenspitäler staatlich anerkannt sind, wie auch von Beteiligungen, die damit in einem Zusammenhang stehen; kann sich an weiteren Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern sowie Kredite, Garantien, Bürgschaften oder andere Sicherheiten aller Art gewähren.