Personen in der Klinik für Rehabilitation und Langzeitpflege, die unverschuldet in finanzielle Not geraten, angemessen zu unterstützen. Beträge an die Unkosten und Anschaffungen zu leisten, die der besseren Freizeitgestaltung, der Unterhaltung und dem Wohle der in der Klinik für Rehabilitation und langzeitpflege hospitalisierten Personen dienen.