Erhalt des unmittelbaren Umschwungs um die Kapellen in seinem gewachsenen natürlichen Zustand. Pflege und Reinhaltung des Kapellenumschwungs. Erwerb der in einem bestimmten Umkreis um die Kapellen gelegenen Parzellen. Sicherung der Unüberbaubarkeit der in einem bestimmten Umkreis um die Kapellen gelegenen Parzellen durch Dienstbarkeitsverträge.