Übernahme und Durchführung aller Geschäfte, welche im Aufgabenkreis einer Beratungsgesellschaft liegen, insbesondere Abschluss-, Steuer-, Rechts- und Finanzberatungen, Unternehmensberatungen, Gründung oder Verwaltung von Gesellschaften und Liegenschaften. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Liegenschaften erwerben und verkaufen.