Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Take Away für Speisen und Getränke und den Handel mit und Verkauf von Speisen, Getränken und Lebensmitteln. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Gesellschaften erwerben oder gründen, Finanzgeschäfte tätigen, Verträge abschliessen, die den Gesellschaftszweck fördern oder sich direkt oder indirekt auf diesen beziehen.