Zweck der Gesellschaft ist die Führung eines Betriebs für sämtliche Bau- und Handwerksarbeiten. Sie kann auch als General- oder Totalunternehmerin tätig sein sowie Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau, Garten- und Umgebungsarbeiten sowie andere handwerkliche Tätigkeiten ausführen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, halten, vermieten, verwalten und veräussern, alle Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen und diese fördern, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.