Aufzucht von und Handel mit Pflanzen aller Art, Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie alle übrigen Funktionen, die in den weitgefassten Geschäftsbereich eines Gärtnereibetriebes fallen; die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten und sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen.