Berechnung von Börsensignalen auf mathematischem Weg; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundstücke, Urheberrechte, Lizenzen, Wertschriften und Edelmetalle erwerben, verwalten und veräussern.