Übernahme und Durchführung aller Geschäfte, welche im Aufgabenkreis einer Revisionsgesellschaft liegen, insbesondere Revisionen, Wirtschaftsprüfung, Abschuss-, Steuer- Rechts- und Finanzberatungen, Unternehmensberatungen, Gründung oder Verwaltung von Gesellschaften und Liegenschaften. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Liegenschaften erwerben und verkaufen.