Betrieb einer Gaststätte mit Take away-Service von Speisen und Getränken, insbesondere aus dem asiatischen Raum; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Lizenzen und Vertretungen übernehmen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Immaterialgüterrechte erwerben und Marken schützen lassen.