Betrieb einer Autoreparaturwerkstätte sowie Handel mit Motorfahrzeugen; kann im Inland Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, sich an Unternehmen aller Art beteiligen, solche erwerben und verkaufen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.