In Ergänzung zu den im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen bestehenden Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und die Kaderangestellten der Zehnder-Gruppe sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.