Betrieb von Verpflegungsstätten, wie Restaurants, Pizzerias, Imbissstuben, Imbisswagen usw.; kann Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Immaterialgüterrechte erwerben, Marken schützen lassen usw.