Handel mit Radio- und Fernsehgeräten, Installation derselben und von Antennen und weitern dazugehörenden Einrichtungen; die Gesellschaft kann Vertretungen von in- und ausländischen Geräten übernehmen, Zweigniederlassungen errichten, sich bei andern Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen errichten oder erwerben sowie Liegenschaften erwerben, belasten oder veräussern.