Betrieb einer Autoreparaturwerkstätte und Automobilhandel; die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmungen beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, sowie Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder an Aktionäre gewähren oder solche sicherstellen.