Betrieb eines Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau; die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder an Aktionäre gewähren oder solche sicherstellen.