Betrieb eines Blumenfachgeschäfts. Die Geschäftstätigkeit umfasst insbesondere den Handel mit Schnittblumen, Topfpflanzen, Dekorations- und Geschenkartikeln und floristischem Zubehör, die Anfertigung und der Verkauf floristischer Werkstücke sowie die Gestaltung von Blumenarrangements für Anlässe aller Art.