Betrieb eines Augenoptikgeschäftes, welches insbesondere spezialisiert ist auf Sehberatungen, Brillen- und Kontaktlinsenanpassung; kann Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, sich an Unternehmungen aller Art beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.