Beratung von Unternehmungen, Institutionen, und Privaten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmungen beteiligen und sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, welche mit diesem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind.