Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Grundstücke erwerben und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.