Halten und Verwaltund von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern.