Betrieb von Gaststätten inkl. Unterhaltungslokale. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.