Führen von Gastronomie- und Unterhaltungslokalen. Im Zusammenhang mit ihrem Zweck kann sie auch Grundstücke erwerben, veräussern und belasten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.