Der Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer Gastronomiebetriebe, insbesondere von Restaurants und Take-aways. Die Gesellschaft kann auch Handel mit Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren betreiben, die im Zusammenhang mit dem Gastgewerbe stehen. Des Weiteren kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.