Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Darlehen aufnehmen und/oder an Dritte gewähren.