Betrieb einer Kioskwirtschaft/Imbissstand mit Take Away. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, solche gründen, halten, veräussern oder beraten. Die Gesellschaft kann ausserdem Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, belasten, veräussern und verwalten.