Betrieb eines Malergeschäftes. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten; kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantie und Bürgschaften für Dritte eingehen.