Ausführung sämtlicher mit dem Autogewerbe in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie Handel mit Fahrzeugen. Die Gesellschaft kann Vertretungen übernehmen, Agenturen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen und alle Rechtsgeschäfte abschliessen, die direkt oder indirekt den Zweck des Unternehmens fördern.