Betrieb eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften erwerben, veräussern, belasten, vermitteln, erstellen und umbauen.