Führung eines Architekturbüros und Erbringen aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie Bauherrenvertretung, Projektierung, Ausführung wie auch Bauleitung bei Neu- und Umbauten; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.