Übernahme von Planung und Bauleitung im Tief- und Hochbau; kann als Generalunternehmerin tätig werden, sich an anderen Unternehmen aller Art beteiligen sowie Grundstücke, Wertschriften und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, belasten und veräussern; kann Darlehen gewähren sowie aufnehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.