Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Vorsorge gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die Stiftung nimmt zu diesem Zweck Vorsorgeguthaben entgegen. Ausserdem kann sie zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod einen Versicherungsschutz anbieten. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig.