Halten. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen; die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.