Zweck der Einzelunternehmung ist kaufen, halten und verkaufen von Immobilien im In- und Ausland. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Immobilien und Grundeigentum belasten. Die Einzelunternehmung bezweckt den Handel mit Investitions- und Konsumgütern aller Art im In- und Ausland. Die Einzelunternehmung bezweckt die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung.