Zweck der Unternehmung ist das Führen eines gastwirtschaftlichen Betriebes. Die Unternehmung kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.