Betrieb von Gastrobetrieben sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Gastroartikel. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene und fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.