Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Gastronomiebetrieben und die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Kredite gewähren oder in Anspruch nehmen, die geeignet sind den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern.