Handel mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen sowie Erbringung von Dienstleistungen in der Möbel- und Einrichtungsbranche. Die Gesellschaft kann Generalvertretungen oder Agenturen im Handel mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen übernehmen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.