Betrieb eines Unternehmens im Bereich des Gartenbaus und des Gartenunterhalts mit allen verwandten Zweigen und Ausführungen aller branchenmässigen und branchennahen Arbeiten; kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen; kann ferner Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten und veräussern sowie Darlehen gewähren.