In gemeinsamer Selbsthilfe gemäss Art. 828 OR und auf gemeinnütziger Grundlage wirtschaftlicher Ertrag durch bestmögliche Verwertung der im Genossenschaftskreis produzierten Verkehrsmilch; Förderung der beruflichen Kenntnisse der Mitglieder; Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung/Ortseinwohner von Holderbank mit Milch; Förderung der Qualitätsproduktion der Milch.