Betrieb einer Steinbildhauerei, stellt Grabsteine, Skulpturen und weitere Produkte der Steinbildhauerei her, führt Schulungen im Bereich Steinbildhauerei durch und betreibt Handel mit Waren aller Art. Kann Liegenschaften an- und verkaufen sowie alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Geschäftszwecke zu fördern oder zu erleichtern, sich auch an verwandten Betrieben beteiligen, im In- oder Ausland gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten und Filialen eröffnen.