Handel mit Textilwaren, Handarbeiten und sämtlichen anderen Erzeugnissen der Textilindustrie und ihrer Hilfsindustrien in der Schweiz und im Ausland. Kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwalten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten, ferner Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.