Erwerb, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen. Kann Immaterialgüterrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzrechte erwerben, halten, verwalten, nutzen, belasten, veräussern, in anderer Weise darüber verfügen, unterlizenzieren, auswerten oder auswerten lassen, ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder sich mit ihnen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.