Beitragsleistungen an Vereine, welche wohltätige, gemeinnützige, belehrende und unterhaltende Zwecke verfolgen; Unterstützung von armen, kranken und gebrechlichen Kindern, der Armen, des Schulwesens, der Kleinkinderschule, der Schülerreisekassen der Elementar- und Realschule (insbesondere soll bedürftigen Schülern und Schülerinnen die Mitreise ermöglicht werden); Speisung bedürftiger Kinder und alter Leute im Winter.