Der Verein setzt sich für eine Belebung und Attraktivierung der Altstadt Schaffhausen ein, indem dieser jährlich ein Lichtfestival organisiert. Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck und betreibt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe im Sinn von Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB. Ein allfälliger Gewinn wird auf das Folgejahr überschrieben.