Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme und Ausführung von Maler- und Gipserarbeiten; die Gesellschaft kann Planungs- und Ausführungsarbeiten im Baugewerbe vornehmen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.