Betrieb von Unterhaltungs- und Gastronomielokalen sowie den Handel mit Immobilien. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, überbauen, belasten, veräussern und handeln, gewerbliche Schutzrechte erwerben und veräussern sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Filialen betreiben, Gewährung von Krediten und Sicherheiten.