Führung einer Arztpraxis. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Darlehen oder Kredite gewähren sowie Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern, auch wenn diese in keinem geschäftlichen Zusammenhang stehen.