Immobilienverwaltung, die mit Handel, Verwaltung und Herstellung von Immobilien beauftragt ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten und veräussern sowie Darlehen gewähren. [Eintrag aufgrund geänderter Praxis.]